April, April: Kindertagesstätte der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau eröffnet im August

Um die Tagesalarmbereitschaft zu gewährleisten und gleichzeitig Kinder bereits im Säuglingsalter an die Freiwillige Feuerwehr heranzuführen, hat die Gemeinde Bedburg-Hau zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr eine Kindertagesstätte im Gebäude der ehemaligen Hauptschule konzeptioniert. Feierliche Eröffnung ist am 01. August 2023 mit Beginn des Kindergartenjahres. Für Eltern, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau, gibt es einen garantierten Betreuungsplatz - und das völlig kostenfrei.

Dieses Tagesstättenprojekt ist einzigartig in NRW: Gefördert werden die 12 KiTa-Plätze im ersten Jahr zu 100% von der EU, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und der Gemeinde Bedburg-Hau. Eine Verlängerung bei Erfolg wurde bereits bis 2025 in Aussicht gestellt. Die Voraussetzungen für einen kostenfreien Betreuungsplatz könnten einfacher nicht sein: eine mindestens zehnjährige Dienstzeit als aktive Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann bei der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau muss abgeleistet werden. Hierbei wird auch die bereits geleistete Dienstzeit angerechnet (auch die in der Kinder- und Jugendfeuerwehr).

Bürgermeister Stephan Reinders freut sich, neben den kommunalen, privaten und kirchenlichen Kindergärten, einem Kinderhort und den Grundschulstandorten nun eine weitere Familienförderung anbieten zu können. "Ganz besonders freut es mich, hier gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können: frühkindliche Förderung und die Stärkung der aktiven Einsatzabteilung und damit verbunden auch die garantierte Tagesalarmbereitschaft", sagte der Bürgermeister in seiner Erklärung gegenüber der Feuerwehr.

"Feuerteufelchen"

Für die Kindertagesstätte "Feuerteufelchen" werden vier neue Vollzeitarbeitsplätze geschaffen: zwei Erziehrinnen und zwei Kinderpflegerinnen werden eingestellt worden und betreuen ab dem neuen Kindergartenjahr (ab 01. August 2023) die zwölf Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren. Auch hier gibt es einige Besonderheiten, die bei diesem Pilotprojekt neu konzeptioniert wurden:

  1. Kinder rücken symbolisch mit aus
    Jedesmal wenn während der KiTa-Öffnungszeiten (06:00 Uhr bis 18 Uhr) ein Feuerwehreinsatz ist, gilt diese Alarmierung auch für die Kinder. Eigens angefertigte Nachbildungen der Schutzanzüge angelegt werden und in einer nachgebildeten Fahrzeughalle wird das Ausrücken gebübt und je nach Einsatzstichwort soll anschließend der Feuerwehreinsatz kleinkindgerecht nachgespielt werden.
  2. Erzieherinnen werden nachts mit alarmiert
    Außerhalb der geregelten KiTa-Öffnungszeiten (18:00 bis 06:00 Uhr) sind einige Feuerwehrangehörige ebenfalls auf eine Kinderbetreuung angewiesen, um ausrücken zu können. Hierfür hat die Kreisleitstelle Kleve zusammen mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ein Frühalarmsystem entwickelt. Die Erzieherinnen werden bereits Minuten vor dem regulären Einsatzalarm benachrichtigt, um die Kinder bei Eintreffen der Feuerwehrfrauen und -männer, deren Kinder in Empfang nehmen zu können. So ist auch nachts garantiert, dass die Kinder sicher unterkommen, während Papa und Mama Brände löschen oder Verletzte aus Fahrzeugen retten.

In der Planung für neue Feuerwehrgerätehäuser, dessen Neubauten für die kommenden Jahre fest eingeplant ist, gibt es weitere Ziele seitens der Gemeinde und der Feuerwehr:

  • Angliederung der KiTa an eines der neuen Gerätehäuser
  • Ausbau der Kinderkrippe auf bis zu 24 Plätze
  • Einrichtung eines Feuerwehrkindergartens inkl. Vorschule für bis zu 24 Kinder
  • Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder (unbegrenzte Anzahl)

Dies soll noch stärker dazu beitragen, dass junge Feuerwehrfrauen und -männer sich für Kinder trotz Feuerwehrdienst entscheiden. Hierzu meint Gemeindebrandinspektor Stefan Veldmeijer: "Wir haben bereits heute viele Kleinkinder in unseren Reihen. Das sollten wir weiter fördern und noch mehr Leben in unsere Feuerwehr bringen."

Novellierung des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

Mit einer geplanten des nordrhein-westfälischen Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das demnächst in den Landtag eingebracht werden soll, werden auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die lokale Kinderbetreuung für Kinder aus Feuerwehrfamilien geschaffen.

Wer von diesem Konzept überzeugt ist und aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau verrichten möchte und zugleich die Chance der Kinderbetreuung wahrnehmen möchte, meldet sich gerne direkt bei den Löscheinheiten in den Ortsteilen der Gemeinde.