Damit das Feuerwerk nicht ins Auge geht: Hände weg von illegalem Feuerwerk!

Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Aber: Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Seit heute wird auch in Bedburg-Hau wieder Feuerwerk verkauft. Damit das am Silvestertag gut geht, haben wir ein paar wichtige Ratschläge parat.

Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

KL. I. : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM- P I.)
KL. II. : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM- PII.)
KL. III : Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM- PIII.)
KL. IV : Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. „Verirrte“ Raketen können einen Brand entzünden, Pulverdampf von Feuerwerkskörpern kann Rauchmelder und Brandmeldeanlagen auslösen.

Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

In der Nähe von Gebäuden die an Silvester besonders gefährdet sind, z.B. Reet- oder Strohdachhäuser, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 m einzuhalten.

Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren. Die Verwendung von illegalem Feuerwerk ist verboten und kann schwerste Verletzung verursachen und tödlich enden.

Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen und auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers, die Vorräte wieder abdecken.

WICHTIG Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Notfällen Erste Hilfe. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau wünscht einen sicheren und schönen Jahreswechsel.