Rauchmelder vor und nach dem Urlaub überprüfen: Freitag, der 13. Juli ist bundesweiter Rauchmeldertag

Feuerwehren empfehlen Rauchmelder mit Qualitätszeichen Q und regelmäßige Tests. Am Freitag, den 13. Juli ist zum zweiten Mal in diesem Jahr bundesweiter Rauchmeldertag. Die Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau weist anlässlich des Aktionstages auf die erforderliche Überprüfung von Rauchmeldern hin.

Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder vor und nach jedem Urlaub testen. Nur so können sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermeiden.

Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit

„Gerade in der Urlaubszeit werden wir manchmal alarmiert, obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder er verdreckt ist“, meint Stefan Veldmeijer als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg-Hau und ergänzt: „Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt“.

Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar unter: Warntöne anhören

Wer gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält, und produzieren generell weniger Falschalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen.

Tipps zur Wartung von Rauchmeldern

„Fehlfahrten der Feuerwehr sollte man auch durch die richtige Pflege der Rauchmelder vorbeugen“, erläutert Klaus Elsmann und empfiehlt: „Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchmelder abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen.“ Rauchmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte ein Batterietausch notwendig sein. Bei Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen.

Hinweise zur Rauchmelderpflege sind verfügbar unter:
Hinweise zur Pflege von Rauchmeldern