Silvester 2020 - Feuerwerks-Verzicht: Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und so Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten!

Die Bundesregierung hat am 13.12.2020 ein Verkaufsverbot für F2-Feuerwerk erlassen und rät, generell auf Feuerwerk zu verzichten, um das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten. Wir schließen uns diesen Empfehlungen an und bitten alle Bürgerinnen und Bürger, dringend folgende Hinweise zu beachten:

Vom Zünden von Feuerwerk wird dringend abgeraten!

Bund und Länder raten dringend vom Zünden von Feuerwerk ab, um Unfälle zu vermeiden. Wir bitten darum: Helfen Sie mit, dass Notaufnahmen und Intensivstationen in Krankenhäusern in der Corona-Pandemie nicht zusätzlich belastet werden.

Feuerwerk vom letzten Jahr nicht verwenden!
Sollten Sie noch Feuerwerk vom letzten Jahr besitzen, wird dringend empfohlen, dieses nicht zu zünden. Sicher, kühl und trocken gelagertes Feuerwerk hält sich über einen längeren Zeitraum. Daher können Restbestände ohne Weiteres auch im nächsten Jahr an Silvester verwendet werden.

Kein Feuerwerk im Ausland kaufen!
Wir empfehlen generell kein Feuerwerk im Ausland zu kaufen, um das Risiko zu vermeiden, evtl. Gegenstände zu erwerben, deren Verwendung in Deutschland illegal ist.

Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern!
Das Beschaffen und Verwenden von illegal hergestelltem und angebotenem Feuerwerk ist nicht nur strafbar, sondern auch hochgefährlich!

Weitere Informationen zum Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Grundsätzliche Informationen zur sicheren Verwendung von Feuerwerk, die über die aktuellen Hinweise hinaus gehen, finden Sie hier:

Feuerwerk nicht manipulieren
Die Verwendung von illegalen Feuerwerkskörpern ist gefährlich und strafbar. Gleiches gilt für das Öffnen oder Verändern von Feuerwerk.

CE-Kennzeichen und Registriernummer beachten
Geprüftes Feuerwerk ist mit einem CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet. Die BAM hat die Nummer 0589.

Hinweise zu Transport und Lagerung berücksichtigen
Es ist gesetzlich geregelt, wieviel Kilogramm Feuerwerk Sie transportieren und lagern dürfen. Achten Sie auf die Gesamtmenge - auf die Bruttomasse bzw. Nettoexplosivstoffmasse (NEM)

Hinweise zum Zünden von Feuerwerk befolgen
Achten Sie z.B. auf einen festen Stand des Feuerwerkskörpers und halten sie den erforderlichen Abstand ein.

So prüft die BAM Pyrotechnik
Die BAM ist eine der EU-weiten Prüfstellen, die pyrotechnische Gegenstände auf Sicherheit prüft, bevor sie auf den Markt gelangen.

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)