Brand-Gefahr durch Abflammen von Unkraut
Gerade jetzt - zu Beginn der warmen Sommermonate - grünt und blüht es wieder überall in den Gärten. Aber nicht nur die schöne Pflanzenpracht, sondern auch das bei Grundstückseigentümern ungeliebte Unkraut sucht sich seinen Weg in den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch.
Um die unerwünschten Pflänzchen los zu werden, greifen viele Menschen zu Abflammgeräten - eine Aktion, bei der wir mitunter ausrücken müssen. So kommt es auch in Bedburg-Hau Jahr für Jahr vermehrt zu Bränden, die im Zusammenhang mit Unkrautverbrennungsmaßnahmen stehen. Dabei wurden nicht nur Sträucher und Hecken beschädigt, sondern auch Häuser in Mitleidenschaft gezogen.
Um möglichen Brandgefahren zu begegnen, ist ein richtiger Umgang mit Abflammgeräten erforderlich. Hier unsere Tipps:
Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit sowie bei Wind auf den Einsatz von Abflammgeräten. Die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß! Säubern Sie die Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Ästen! Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen! Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer oder eine Gießkanne bereit.
Neben der Schadensregulierung bei einem verursachten Feuer und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten kommt für die Verursacher auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. So sind in den §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt - diese können von Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen