Osterfeuer in der Gemeinde Bedburg-Hau

Seit 2020 gelten für das Abbrennen von Osterfeuern wesentliche Änderungen. Wir stellen sie Euch kurz vor:

Wer darf ein Osterfeuer ausrichten?

Nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften dürfen Osterfeuer durchführen. Die Regelung, dass jeder Privathaushalt ein Osterfeuer durchführen konnte, ist entfallen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Anmeldung eines Osterfeuers beim Ordnungsamt hätte bis zum 01.03.2024 erfolgen müssen. Darüber hinaus sind keine Anmeldungen mehr möglich. Auf Grund der Anmeldung findet ab Montag (25.03.2024) eine Überprüfung statt. Nur nach schriftlicher Bestätigung ist die Durchführung erlaubt.

Welche Aufsichtspersonen sind erforderlich?

Das Osterfeuer muss ständig von zwei Personen über 18 Jahren beaufsichtigt werden.

Welche Größe, Höhe und Grundfläche des Osterfeuers ist erlaubt?

Das Feuer darf eine maximale Aufschichtungshöhe von 3,50 m nicht übersteigen. Die Grundfläche wird auf maximal 10 x 10 m festgelegt und darf nicht überschritten werden.

Kontrollen

Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen an den Ostertagen vor. Das Abbrennen eines nicht angemeldeten Osterfeuers ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte es durch ein nicht angemeldetes Osterfeuer oder durch Nichteinhaltung der Vorgaben zu einer Alarmierung der Feuerwehr kommen, kann dies zu einem kostenpflichtigen Einsatz führen.

Weiterführende Links:

Merkblatt für ein Brauchtumsfeuer in Bedburg-Hau

Hinweise der Gemeinde Bedburg-Hau