Verhalten bei Blaulicht im Straßenverkehr

  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt und bewahren Sie Ruhe!
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker).
  • Fahren Sie so weit wie möglich rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Sollten Sie an einer roten Ampel stehen und von hintern nähern sich Einsatzfahrzeuge, dürfen Sie vorsichtig die Haltelinie überfahren und so die Durchfahrt für das Einsatzfahrzeug ermöglichen.
  • Oft fahren mehrere Fahrzeuge zu einem Einsatzort. Vergewissern Sie sich, dass keine weiteren Fahrzeuge folgen, bevor Sie Ihre Fahrt fortsetzen.

Sonder- und Wegerechte. Die Gesetzesgrundlage

Sonderrechte

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 StVO geregelt. Zu den Befreiungen zählen unter anderem die Überschreitung des zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren roter Ampeln, das Befahren der Gegenfahrbahn und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichrtung. Sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, in der Regel darf es also zumindest nicht zu einer Schädigung kommen. Die juristische Meinung hierzu ist uneinheitlich und schwer überschaubar. Jedoch hat der Fahrzeugführer stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Wegerechte

Das Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf „freie Bahn“. Dieses wird in § 38 StVO geregelt. So heißt es dort: “Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.[...] Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.“

Richtiges verhalten auch beim Parken

Das korrekte Verhalten im Straßenverkehr hört auch beim Parken nicht auf. Hier gibt es mehrere zu beachtende Punkte.

  • Halten Sie Rettungswege frei!
  • Parken Sie weder im Parkverbot noch in Feuerwehrzufahrten!
  • Parken Sie nie zu nah an Einmündungen und Kreuzungen!
  • Parken Sie nicht auf Hydranten und Kanaldeckeln!

Dieser Inhalt wurde freundlicherweise von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rees für uns zur Verfügung gestellt.